Liebe Sorgeberechtigte und Begleitpersonen,

dank des Protestes der ärztlichen Verbände wurden die Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes angepasst. Begleitpersonen von Patient:innen und kinderärztlichen oder kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen gelten jetzt nicht mehr als „Besucher“, sondern werden den Patient:innen gleichgesetzt.

D.h., dass für Patient:innen und Begleitpersonen keine 3G-Pflicht gilt und wir den Impf-/Teststatus nicht kontrollieren.

Gleichzeitig besteht die Infektionsgefahr gerade in der jetzigen Situation weiterhin! Aus diesem Grund besteht im Rahmen des Hausrechtes, von dem ich in meiner Praxis gebrauch mache, eine Maskenpflicht für alle Personen, unabhängig vom Alter. Dies gilt auch bei Maskenbefreiung und für Kinder unter 6 Jahren.

Können Sie aus diesem Grund die Praxis nicht betreten bieten wir Ihnen weiterhin die Möglichkeit der Videosprechstunde. Mit entsprechender Vollmacht können Sie Rezepte auch von Bezugspersonen abholen lassen oder sich (außer bei Betäubungsmitteln) diese auch postalisch schicken lassen (bitte lassen Sie uns dazu einen frankierten Umschlag zukommen).

Wir bitten Sie, uns beim Schutz unserer größtenteils ungeimpften Patient:innen zu helfen und sich an unsere Praxisinternen Vorgaben zu halten. So können wir unser Versorgungsangebot aufrechterhalten, ohne dass Menschen zu schaden kommen (soweit es uns möglich ist).

Ihr Dr. Halabi

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