Die Ärztekammer Nordrhein hat unsere Befugnis zur Weiterbildung „Facharzt Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ erweitert: Seit dem 26.11.2024 können wir die Weiterbildung im Umfang von 48 (von insgesamt 60) Monaten anbieten!
Ein Teil der Weiterbildungsinhalte muss dennoch weiterhin außerhalb der Praxis absolviert werden, wie z.B. die ärztliche Selbsterfahrung und Theorie- und Fallseminare zur Krankheitslehre und Behandlung. Diese werden im Rahmen der vollständigen Weiterbildung üblicherweise während einer Tätigkeit in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder durch die Teilnahme an einem Weiterbildungscurriculum, was u.a. durch Psychotherapieinstitute angeboten wird, absolviert.
Wir freuen uns über das Vertrauen der Ärztekammer und auf die Bewerbungen künftiger Weiterbildungsassistent:innen!